05103 Rechtlicher Schutz für medizintechnische Innovationen
Medizintechnische Innovationen belegen seit Jahren die führenden Plätze in der Statistik der beim Europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen. Auch andere gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken- und Designrechte) werden von Medizintechnikunternehmen zunehmend genutzt. Damit steigen die Schutzrechtsdichte und folglich auch die Gefahr, Entwicklungen zu tätigen, die von Wettbewerbern bereits geschützt sind. Da der Rechteinhaber den Vertrieb eines verletzenden Produkts untersagen kann, riskiert der (vielleicht unwissende) Schutzrechtsverletzer den Verlust seiner vorab getätigten Investitionskosten für die Produktentwicklung. Zusätzlich drohen hohe Gerichtskosten sowie Schadenersatzzahlungen. Ein intelligentes Schutzrechtsmanagement kann Risiken minimieren und Mehrwerte schaffen (s. auch Kap. 05102). von: |
Wenn im nachfolgenden Text für Begriffe, die sich auf Personen oder Personengruppen beziehen, nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern dient lediglich einer besseren Lesbarkeit.
1 Sinn und Zweck gewerblicher Schutzrechte
Im Allgemeinen dient ein gewerbliches Schutzrecht dazu, geistiges Eigentum vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Schöpfer oder Erfinder schließt mit der Gesellschaft, die durch eine staatliche Behörde das gewerbliche Schutzrecht verleiht, einen Pakt. Einerseits stellt er sein Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung – andererseits erhält er als Lohn ein zeitlich befristetes Monopolrecht für die wirtschaftliche Verwertung seiner Schöpfung.
Der Gesetzgeber hat unterschiedliche Schutzrechte geschaffen, um innovativen Unternehmen Sicherheiten zu bieten. So können technische Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster geschützt werden. Eine besondere ästhetische Formgebung, beispielsweise für ein herausragendes Produktdesign, kann als Design abgesichert werden. Besonderen Wert haben Bezeichnungen, die zur Unterscheidung von Waren- und Dienstleistungen konkurrierender Unternehmen genutzt werden; sie können als Marke eingetragen werden.