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13006 PMCF-Studien und Artikel 74 MDR

Innerhalb der EU-Verordnung 2017/745 (MDR) nimmt Artikel 74 eine zentrale Stellung in Bezug auf PMCF-Studien ein: Er definiert, welche PMCF-Studien in den Anwendungsbereich der MDR fallen.
Dieser Beitrag widmet sich dem tieferen Verständnis von Artikel 74 MDR und den spezifischen PMCF-Studien, die unter diesen Artikel subsumiert werden. Es wird jedoch nicht nur auf die in Artikel 74 enthaltenen Studien eingegangen, sondern auch auf jene, die außerhalb dieses Artikels und somit außerhalb der MDR reguliert werden. Die Anforderungen an die Anzeige und Genehmigung dieser Studien – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Artikels 74 – werden detailliert erläutert. Abschließend bietet der Beitrag einen vergleichenden Überblick über die Anforderungen beider Kategorien von PMCF-Studien.
von:

1 PMCF-Studien

Definition
Eine eigentliche Definition der PMCF-Studien gibt es nicht. Weder in der alten europäischen Richtlinie, dem MPG einer der nationalen Verordnungen oder in den MEDDEV-Dokumenten noch in der MDR oder im MPDG. Die MDR spricht in Artikel 74 nur davon, dass eine solche klinische Prüfung „klinische Prüfung nach dem Inverkehrbringen” genannt wird:
„Wird eine klinische Prüfung durchgeführt, die der weitergehenden Bewertung eines Produkts, das bereits die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 20 Absatz 1 trägt, im Rahmen seiner Zweckbestimmung dient (im Folgenden „klinische Prüfung nach dem Inverkehrbringen”) [...].”
Eine PMCF-Studie ist also eine klinische Prüfung, die mit dem CE-gekennzeichneten Produkt durchgeführt wird und klinische Daten zum Produkt im Rahmen der klinischen Nachbeobachtung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF) liefert. Die klinische Nachbeobachtung wird in der MDR in Anhang XIV Teil B geregelt.

2 Bedeutung des Artikels 74 der MDR

In der komplexen Landschaft des Medizinprodukterechts nimmt Artikel 74 der EU-Verordnung 2017/745, allgemein bekannt als die Medizinprodukteverordnung (MDR), eine zentrale Rolle ein. Dieser Artikel befasst sich insbesondere mit den Anforderungen an klinische Prüfungen von Medizinprodukten, die bereits die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 20 Absatz 1 tragen und die unter Artikel 74 MDR fallen.
Artikel 74 Absatz 1
Zum einen behandelt Artikel 74 MDR solche klinischen Prüfungen, die zur weiterführenden Bewertung eines Produkts im Rahmen seiner Zweckbestimmung dienen, aber bei denen Patienten zusätzlichen, über die normale Verwendung des Produkts hinausgehenden, belastenden oder invasiven Verfahren unterzogen werden.
Dazu bestimmt Artikel 74 Absatz 1: „Wird eine klinische Prüfung durchgeführt, die der weitergehenden Bewertung eines Produkts, das bereits die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 20 Absatz 1 trägt, im Rahmen seiner Zweckbestimmung dient [...] und würden im Rahmen dieser Prüfung Prüfungsteilnehmer zusätzlichen Verfahren zu den bei normalen Verwendungsbedingungen des Produkts durchgeführten Verfahren unterzogen, und sind diese zusätzlichen Verfahren invasiv oder belastend, so unterrichtet der Sponsor die betreffenden Mitgliedstaaten mindestens 30 Tage vor Beginn der Prüfung [...]. Für klinische Prüfungen nach dem Inverkehrbringen gelten Artikel 62 Absatz 4 Buchstaben b bis k und m, die Artikel 75, 76 und 77 und Artikel 80 Absätze 5 und 6 sowie die einschlägigen Bestimmungen des Anhangs XV.”
Beispiele für belastende Untersuchungen
Ein solches zusätzliches Verfahren, das über die normale Verwendung eines Medizinprodukts hinausgeht, kann z. B. eine Blutentnahme sein. Selbst wenn sie oft als routinemäßiges Verfahren in der klinischen Praxis angesehen wird, kann eine Blutentnahme für den Patienten belastend sein, insbesondere wenn sie wiederholt oder in größeren Mengen durchgeführt wird. Es kann Schmerzen, Hämatome oder in seltenen Fällen auch Infektionen an der Entnahmestelle verursachen. Darüber hinaus kann das wiederholte Abnehmen von Blutproben, insbesondere bei Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen oder bei Kindern, zu gesundheitlichen Komplikationen führen. Dazu zählen beispielsweise auch psychische Aspekte (z. B. Nadelphobie), die eventuell durch wiederholte Blutabnahmen ausgelöst werden können.
Röntgenaufnahmen sind ein weiteres Beispiel für ein zusätzliches invasives oder belastendes Verfahren. Auch wenn sie ein unverzichtbares Instrument in der modernen Medizin sind, um interne Strukturen des Körpers zu visualisieren, setzen sie den Patienten einer Strahlenbelastung aus. Diese Belastung kann, insbesondere bei wiederholten Aufnahmen oder bei bestimmten Arten von Röntgenuntersuchungen, signifikant sein. Obwohl das Risiko durch moderne Techniken minimiert wird, bleibt die Strahlenexposition ein wichtiges Anliegen, insbesondere bei Patienten, die wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg untersucht werden.
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