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09205 Leitlinien und Empfehlungen zur MDR

Für die Interpretation oder Ausgestaltung der Anforderungen der MDR gibt es eine Vielzahl von Dokumenten mit unterschiedlicher Bedeutung.
Um sie einordnen zu können, werden die wichtigsten in diesem Beitrag vorgestellt.
von:
Für die Interpretation oder Ausgestaltung der Anforderungen der MDR gibt es eine Vielzahl von Dokumenten mit unterschiedlicher Bedeutung: Auf der Website der Kommission finden sich zur neuen Gesetzgebung auch sog. „Guidance”-Dokumente [1]. Herausgeber dieser Dokumente ist nicht die Kommission, sondern Expertengremien, wie beispielsweise
NBOG: Notified Bodies Operations Group
MDCG: Medical Devices Coordination Group (Koordinierungsgruppe Medizinprodukte gemäß Artikel 103 Abs. 1 MDR)
SCHEER: Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risk.
Ebenfalls auf der Website der Kommission finden sich die MEDDEV- Dokumente, die ursprünglich für die Medizinprodukterichtlinien entwickelt wurden. Auch wenn sie keinen direkten Bezug zur MDR haben, stellen einige Dokumente auch im Hinblick auf die MDR den aktuellen Stand des Wissens dar und enthalten wertvolle Hinweise, die sich auch für die Umsetzung der MDR eignen.
Gemäß Erwägungsgrund (5) der MDR wurden bei der Erstellung der MDR auch die Leitlinien für Medizinprodukte der IMDRF/GHTF berücksichtigt, damit die internationale Angleichung der Rechtsvorschriften gefördert wird, die weltweit zu einem hohen Niveau an Sicherheitsschutz und zum einfacheren Handel beiträgt.

1 NBOG-Dokumente

Die Notified Bodies Operation Group [2] wurde im Jahr 2000 etabliert, um in Form von „Best Practice Guides” einheitliche Kriterien für die Benennung und Kontrolle der Benannten Stellen festzulegen und um eine einheitliche Arbeitsweise der Benannten Stellen sicherzustellen. Zur MDR hat die NBOG 2017 mehrere Dokumente veröffentlicht, sowohl auf der Website der NBOG als auch auf der Guidance-Website der Kommission. Auf der NBOG-Website wird darauf verwiesen, dass keine weiteren eigenen Dokumente erstellt werden, sondern dass weitere Dokumente nach Befürwortung durch das MDCG zukünftig als MDCG-Dokumente veröffentlicht werden.

2 MDCG-Dokumente

Entsprechend Artikel 103 Abs. 1 MDR wird eine „Koordinierungsgruppe Medizinprodukte” eingesetzt, nachfolgend kurz nach der englischen Bezeichnung MDCG (Medical Device Coordination Group) genannt, in die die Mitgliedstaaten bis zu zwei Experten entsenden und die von einem Mitglied der Kommission geleitet wird, das den Vorsitz übernimmt und nicht an den Abstimmungen der Experten teilnimmt. Die Liste der Mitglieder wird von der Kommission auf deren Internetseite veröffentlicht [3]. Die Mitglieder sind in der Regel Mitarbeiter von Behörden oder Ministerien.
Die Aufgaben der MDCG sind in Artikel 105 MDR geregelt und umfassen „folgende Aufgaben:
a)
Mitwirkung an der Bewertung antragstellender Konformitätsbewertungsstellen und Benannter Stellen gemäß Kapitel IV;
b)
Beratung der Kommission auf deren Ersuchen in Angelegenheiten, die die Koordinierungsgruppe für Benannte Stellen gemäß Artikel 49 betreffen;
c)
Mitwirkung bei der Entwicklung von Leitlinien für die wirksame und harmonisierte Durchführung dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen, der Anwendung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, der Durchführung klinischer Bewertungen und klinischer Prüfungen durch die Hersteller und der Bewertung durch Benannte Stellen sowie von Vigilanzaktivitäten;
d)
Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung des technischen Fortschritts und bei der Bewertung, ob die in dieser Verordnung und in der Verordnung (EU) 2017/746 festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen angemessen sind, um die Sicherheit und Leistung von Produkten sicherzustellen und dadurch Mitwirkung an der Feststellung von Änderungsbedarf im Hinblick auf Anhang I dieser Verordnung;
e)
Mitwirkung bei der Entwicklung von Normen, GS und wissenschaftlichen Leitlinien, einschließlich produktspezifischer Leitlinien, für die klinische Prüfung von bestimmten Produkten, insbesondere von implantierbaren Produkten und Produkten der Klasse III;
f)
Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei ihren Koordinierungstätigkeiten insbesondere im Bereich der Klassifizierung und der Feststellung des regulatorischen Status von Produkten, der klinischen Prüfungen, der Vigilanz und der Marktüberwachung einschließlich des Aufbaus und der Weiterentwicklung eines Rahmens für ein europäisches Marktüberwachungsprogramm zur Gewährleistung von Effizienz und Harmonisierung der Marktüberwachung in der Union gemäß Artikel 93;
g)
entweder auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Kommission Beratung bei der Bewertung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Verordnung;
h)
Beitrag zur Entwicklung einer harmonisierten Verwaltungspraxis in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Produkte.”
Obwohl in den Aufgaben nur auf die Mitwirkung oder Beratung durch die MDCG verwiesen wird, hat die MDCG begonnen, Leitlinien und Empfehlungen (Guidance Documents) herauszugeben, auf die über die Internetseite der Europäischen Kommission zur Medizinprodukteverordnung zugegriffen werden kann. Die dort veröffentlichten Dokumente enthalten den folgenden Hinweis: „This document has been endorsed by the Medical Device Coordination Group (MDCG) established by Article 103 of Regulation (EU) 2017/745. The MDCG is composed of representatives of all Member States and it is chaired by a representative of the European Commission.
The document is not a European Commission document and it cannot be regarded as reflecting the official position of the European Commission. Any views expressed in this document are not legally binding and only the Court of Justice of the European Union can give binding interpretations of Union law.”
D. h., diese Guidance Documents sind keine Dokumente der Europäischen Kommission und stellen keine offizielle Position der EU-Kommission dar, sie wurden jedoch vom MDCG befürwortet und sind unverbindlich. Insofern entsprechen die MDCG-Dokumente den MEDDEV-Dokumenten der bisherigen Medizinprodukterichtlinien, die ebenfalls als nicht bindende Leitlinien und Empfehlungen gelten.
Auch wenn der unverbindliche Charakter betont wird, so stellen die MDCG-Dokumente einen Rahmen für die Interpretation und Umsetzung der MDR dar. Wie auch bei den MEDDEV-Dokumenten ist davon auszugehen, dass die Anwendung dieser Dokumente – insbesondere in der Abwesenheit anderer Dokumente – den aktuellen Diskussionsstand darstellen und deren Anwendung und Umsetzung empfohlen werden kann.
Während die Nummerierung der MEDDEV-Dokumente einer bestimmten Nomenklatur folgt, sind die MDCG-Dokumente fortlaufend nummeriert im Format „MDCG JJJJ-NN”, wobei JJJJ für das Jahr der Veröffentlichung steht und NN die fortlaufende Nummer dieses Jahres darstellt, ggf. noch ergänzt um eine Versionsnummer, z. B. MDCG 2018-1 2.

3 SCHEER-Dokumente

Das SCHEER-Komitee (Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks) [4] ist ein übergeordnetes Komitee der EU-Kommission, das sich mit der Erarbeitung von Empfehlungen hinsichtlich der Gesundheit, der Umwelt und neu entstehender Risiken beschäftigt. Beispiele von Arbeitsgebieten sind:
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