04310 Rückvergütung über das G-DRG System (stationäre Versorgung)
Das Reimbursement ist ein ständiger Wegbegleiter im Prozess von der Markteinführung neuer und innovativer Medizinprodukte sowie Arzneimitteln bis hin zur Einbettung dieser in das G-DRG-System. Ziel dieses komplexen Prozesses ist es, über die Platzierung neuer Produkte in das System eine adäquate Rückvergütung für Kliniken und Krankenhäuser hinsichtlich der Kosten für Nutzen und Einsatz zu erhalten.
Dieser Artikel erläutert den Stellenwert der Rückvergütung im Gesamtsystem, verschafft einen Überblick über die zu gehenden Antragswege und setzt Anreize, den Prozess der Rückvergütung transparenter zu machen. von: |
1 Finanzierung und Rückvergütung im Krankenhaus
Das pauschalierte Abrechnungs- und duale Finanzierungssystem
Wie der Name „Pauschale” bereits aussagt, werden somatische Krankenhausbehandlungen mit einem festgelegten Erstattungsbetrag für eine innerklinisch erbrachte Leistung vergütet. Unabhängig davon, ob es sich um einen stationären oder teilstationären Behandlungsfall oder um einen Kassen- oder Privatpatient gehandelt hat.
Betriebskosten
Ausnahmslos alle Erlöse zur Deckung der Betriebskosten werden über Pauschalbeträge durch die Kostenträger (Krankenkassen) vergütet. Diese Pauschalen nennt man DRG (Diagnosis Related Groups). Die Einnahmen aus den DRGs müssen alle für den Krankenhausbetrieb anfallenden Kosten decken. Im Wesentlichen zu nennen sind hier die Personalkosten (von der Direktion bis hin zur Reinigungskraft), das medizinische Verbrauchsmaterial, Anlagegüter mit einem Lebenszyklus bis zu drei Jahren sowie Kosten für die nicht medizinische Infrastruktur (Müllentsorgung etc.). Neben den Einnahmen aus DRG stehen dem Krankenhaus nur begrenzt Möglichkeiten zur Verfügung, die Erlöse zur Betriebskostendeckung positiv zu beeinflussen. Zu nennen sind hier Zu- und Abschläge, Wahlleistungen sowie NUB (neue Untersuchung und Behandlungsmethoden). Auf Letztere werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher eingehen.
Ausnahmslos alle Erlöse zur Deckung der Betriebskosten werden über Pauschalbeträge durch die Kostenträger (Krankenkassen) vergütet. Diese Pauschalen nennt man DRG (Diagnosis Related Groups). Die Einnahmen aus den DRGs müssen alle für den Krankenhausbetrieb anfallenden Kosten decken. Im Wesentlichen zu nennen sind hier die Personalkosten (von der Direktion bis hin zur Reinigungskraft), das medizinische Verbrauchsmaterial, Anlagegüter mit einem Lebenszyklus bis zu drei Jahren sowie Kosten für die nicht medizinische Infrastruktur (Müllentsorgung etc.). Neben den Einnahmen aus DRG stehen dem Krankenhaus nur begrenzt Möglichkeiten zur Verfügung, die Erlöse zur Betriebskostendeckung positiv zu beeinflussen. Zu nennen sind hier Zu- und Abschläge, Wahlleistungen sowie NUB (neue Untersuchung und Behandlungsmethoden). Auf Letztere werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher eingehen.
Investitionsstau
Alle anderen benötigten Gelder zum Zwecke der Aufrechterhaltung, Erweiterung oder Modernisierung, d. h. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses werden von den Ländern bereitgestellt. Hierauf soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter Bezug genommen werden. Jedoch nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Investitionsstau Mitte des Jahres 2015 bei 12 Milliarden Euro lag. Somit nehmen die Einnahmen auf der Betriebskostenseite einen noch bedeutsameren Stellenwert ein (s. Abb. 1). Bestenfalls sind diese demnach nicht nur kostendeckend, sondern ermöglichen Überschüsse, um Investitionen selbstständig tätigen zu können.
Alle anderen benötigten Gelder zum Zwecke der Aufrechterhaltung, Erweiterung oder Modernisierung, d. h. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses werden von den Ländern bereitgestellt. Hierauf soll an dieser Stelle jedoch nicht weiter Bezug genommen werden. Jedoch nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Investitionsstau Mitte des Jahres 2015 bei 12 Milliarden Euro lag. Somit nehmen die Einnahmen auf der Betriebskostenseite einen noch bedeutsameren Stellenwert ein (s. Abb. 1). Bestenfalls sind diese demnach nicht nur kostendeckend, sondern ermöglichen Überschüsse, um Investitionen selbstständig tätigen zu können.