-- WEBONDISK OK --

05102 Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente) können der Vermarktung eines Medizinprodukts entgegenstehen.
Was sollten Sie bereits bei Planung und Entwicklung eines Produkts beachten, um eine Verletzung fremder Schutzrechte zu vermeiden? Wie können Sie ggf. den Erwerb eigener Schutzrechte sichern? Was sollten Sie bei der Übertragung oder Lizenzierung von Schutzrechten beachten?
von:

1 Überblick

Verbietungsrechte
Gewerbliche Schutzrechte sind Verbietungsrechte. Das heißt: Der Inhaber eines Schutzrechts kann Dritten alle Handlungen verbieten, bei denen sein Schutzrecht benutzt wird. Das Verbot kann mithilfe der Gerichte durchgesetzt werden. Sie können gewerbliche Schutzrechte also dazu benutzen, das Inverkehrbringen oder den Betrieb des Medizinprodukts eines anderen zu verhindern.
Relevant für F&E
Gewerbliche Schutzrechte sind kein unmittelbarer Bestandteil des CE-Kennzeichnungsverfahrens. Weder muss Ihr Unternehmen über eigene Schutzrechte verfügen, damit ein Medizinprodukt in den Verkehr gebracht werden kann, noch wird bei der Zertifizierung geprüft, ob Ihr Medizinprodukt Schutzrechte Dritter verletzt. Dennoch sollten Sie gewerbliche Schutzrechte bereits bei der Planung und Entwicklung eines Medizinprodukts berücksichtigen. Insbesondere sollten Sie vermeiden, dass Ihr Produkt Schutzrechte Dritter verletzt. Denn die Investitionen Ihres Unternehmens in ein neues Produkt werden wertlos, wenn dieses Produkt später nicht in den Verkehr gebracht werden kann, weil ein Wettbewerber gewerbliche Schutzrechte gegen das Produkt durchsetzt. Außerdem sollten Sie vermeiden, dass das Image Ihres Unternehmens durch eine Schutzrechtsverletzung geschädigt wird. Hier drohen unangenehme Szenarien, etwa wenn ein bereits eingeführtes Produkt wieder vom Markt genommen werden muss oder wenn schutzrechtsverletzende Ausstellungsstücke auf einer Industriemesse publikumswirksam beschlagnahmt werden.
Schutzrechtsverletzung vermeiden
Um die spätere Vermarktungsfähigkeit eines Medizinprodukts zu sichern, sollten Sie frühzeitig für eine Prüfung der Schutzrechtslage sorgen. Dabei wird geklärt, welchen Schutzbereich bestehende Schutzrechte haben, in welchen Ländern die Schutzrechte bestehen und wie lange sie noch in Kraft sein werden. Ggf. sollte vertieft geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Ihr Produkt in den Schutzbereich eines bestimmten Schutzrechts fällt; möglicherweise können Sie Ihr Produkt bereits in einem frühen Entwicklungsstadium so (um-)gestalten, dass eine Schutzrechtsverletzung vermieden wird.

Weiterlesen und „Medizinprodukte planen, entwickeln, realisieren digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Umfassendes Know-how in Sachen Risikomanagement, Usability, Klinische Bewertung
  • Zugriff auf alle Fachbeiträge und Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal